Archive für Oktober 2009
Verkehrsrecht-Aussteigen auf die Fahrbahn
28.10.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Aussteigen auf die Fahrbahn
Wer aus einem Fahrzeug nach links auf die Fahrbahn aussteigt, hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Tür darf nicht länger als unbedingt notwendig offen gelassen werden. Dies hat das Kammergericht Berlin am 3. November 2008 AZ: 12 U 185/08 entschieden.
In diesem Fall hatte ein Fahrer etwas im Inneren verloren und begann nach dem Aussteigen bei geöffneter Tür danach zu suchen. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug streifte die Tür. Der Eigentümer des haltenden Fahrzeuges wollte von diesem nun Schadensersatz. Das Kammergericht hat den Anspruch abgewiesen.
Das Kammergericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass keine Schuld des vorbeifahrenden Fahrzeugführers vorliegt, wenn mindestens 50 cm Seitenabstand gehalten wurden. Um etwas im Fahrzeuginneren zu suchen, kann auch die Beifahrerseite benutzt werden. Dies gelte aufgrund einer bestehenden Gefahrenminderungspflicht des Aussteigenden.
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Höheres Restwertangebot des Versicherers
8.10.2009 von AK.
Höheres Restwertangebot des VersicherersHäufig besteht Unklarheit darüber, ob sich der Geschädigte im Fall eines Totalschadens auf einen vom Versicherer ermittelten höheren Restwert (gegenüber dem in einem Gutachten enthaltenen) verweisen lassen muss. Hierdurch würde der Versicherer bares Geld sparen, da die Entschädigung die er selbst auszahlen müsste erheblich geringer ist.
Grundsätzlich besteht kein Vorabprüfungsrecht des Versicherers. Ein Geschädigter ist deshalb nicht verpflichtet, ein existierendes Gutachten dem Versicherer zur Prüfung zukommen zu lassen. Vielmehr darf sich der Geschädigte auf die Angaben des von ihm eingeschalteten Sachverständigen verlassen und muss nicht abwarten, ob der Haftpflichtversicherer ein höheres Ankaufgebot übermittelt.
Bis zur Vorlage eine konkreten Restwertangebotes darf deshalb das Fahrzeug in jedem Falle veräußert werden.
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