Archive für März 2010
Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?
31.3.2010 von AK.
Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?
Aus anwaltlicher Sicht kann immer nur empfohlen werden, einer Vorladung zur Polizei nicht Folge zu leisten. Ich werde in der Praxis häufig gefragt, ob es nicht so aussieht, als ob man etwas zu verbergen hat, wenn man einer solchen Vorladung nicht folgt. Meine Antwort auf diese Frage ist immer die gleiche. Dem Betroffenen steht als Beschuldigten ein Auskunfstverweigerungsrecht zu. Allein aufgrund der Tatsache dass er hiervon Gebrauch macht, dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Es ist also nicht nachteilig, einer solchen Vorladung nicht nachzukommen, sondern erst gemeinsam mit einem Verkehrsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen.
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Neues zur Verfassungswidrigkeit von Videomessungen
13.3.2010 von AK.
Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem letzten Jahr zur Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Videomessungen ist immer noch unklar, welche Auswirkungen damit verbunden sind.
Am 09.02.2010 hat sich hierzu nun das OLG Düsseldorf geäußert. In diesem Verfahren ging es konkret um ein Brückenmessverfahren, ein sogenanntes Vibram-System. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass durch die Videoaufzeichnung ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen würde. Somit bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Das Gericht hat dann ausführlich geprüft, ob eine solche Grundlage eventuell den allgemeinen Vorschriften wie z.B. der StPO entnommen werden kann, hat dies im Ergebnis aber verneint. Somit kam das Gericht zu einem Verwertungverbot und hat den Betroffenen freigesprochen.
Interessant an dieser Entscheidung ist indes auch noch, dass das Gericht in einem Schlusssatz festgestellt hat, dass diese Problematik auch für andere Meßverfahren wie z.B. Radar- oder Laserüberwachungsanlagen sowie für fahrende Überwachungsfahrzeuge von entscheidender Bedeutung sein dürfte.
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Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen
4.3.2010 von AK.
Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen
Immer wieder herrscht bei Mandanten Unklarheit darüber, wie lang die Frist ist, innerhalb derer man gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl vorgehen kann. “Klarheit” verschafft diesbezüglich die Rechtsmittelbelehrung, mit welcher über die laufenden Fristen informiert wird.
Dies ist aber insbesondere bei Strafbefehlen manchmal verwirrend, da hier zugleich über Fristen informiert wird, welche nur die Kostenentscheidung betrifft. Diese Frist ist nur eine Woche.
Die Einspruchsfrist hingegen beträgt sowohl bei Bußgeldbescheiden als auch bei Strafbefehlen grundsätzlich 2 Wochen beträgt.
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