Archive für April 2010
Alkohol Fahranfänger
28.4.2010 von AK.
Alkohol Fahranfänger
Der neugefasste § 24c StVG verbietet Fahranfängern das Führen von Fahrzeugen unter der Wirkung alkoholischer Getränke. Allgemein wird hier von einem Alkoholverbot für Fahranfänger ausgegangen. Nach der Gesetzesbegründung steht ein Betroffener aber nur dann “unter der Wirkung” von Alkohol, wenn der aufgenommene Alkohol zu einer Veränderung physischer oder psychischer Funktionen führen kann und in einer nicht nur völlig unerheblichen Konzentration im Körper vorhanden ist (BT-Drucks. 16/5047, S 9).
Nicht jeder Alkoholwert erfüllt somit den Tatbestand. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand kann erst ab einem Wert von 0,2 Promille von einer entsprechenden Wirkung ausgegangen werden. Gegegebenfalls kann dieser Wert aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalls, wie z.B. der körperlichen Konstitution auch noch höher liegen.
So hat beispielsweise das Amtsgericht Herne mit Urteil vom 17.12.2008 einen Fahranfänger bei einem Alkoholisierungsgrad von 0,26 Promille freigesprochen da nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Alkohol zu einer Wirkung beim Betroffenen geführt hat.
Es soll aber gleichzeitig davor gewarnt werden, in dem Wissen um derartige Urteile Alkohol zu konsumieren, da in keinem Falle der konkrete Alkoholisierungsgrad vorher selbst ermittelt werden kann. Jeglicher Konsum von Alkohol birgt die Gefahr, sich und andere zu gefährden.
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Vollstreckung von Geldbußen im Ausland
26.4.2010 von AK.
Vollstreckung von Geldbußen im Ausland
Eine wichtige Neuerung, was die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen angeht, ist derzeit von dem Gesetzgeber beabsichtigt. So ist geplant, dass demnächst die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen, die mehr als 70,00 € betragen, in der Bundesrepublik möglich werden. Das Gesetz soll am 01.10.2010 in Kraft treten. Von dieser Regelung sollen alle nach dem 30.09.2010 rechtskräftig gewordenen Geldsanktionen erfasst werden. Es besteht selbstverständlich aber auch die Möglichkeit, sich gegen ausländische Sanktionen mit Hilfe hierfür vorgesehener Mittel zur Wehr zu setzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bisher nur österreichische Bußgeldentscheidungen in Deutschland vollstreckbar. Die geplante Gesetzesänderung geht auf einen Rahmenbeschluss der EU zurück.
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