Verfasser-Archiv

Unberechtigte Kürzungen nach Verkehrsunfall

Derzeit wird von deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern ein Urteil des Bundesgerichtshofs herangezogen, um berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Dies ist oftmals nicht gerechtfertigt, kann von dem jeweils Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe jedoch so gut wie nicht überprüft werden. Konkret geht es um Fälle einer fiktiven Abrechnung auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Hier hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr entschieden, dass eine Verweisung auf eine günstigere freie Werkstatt nicht von Vornherein ausgeschlossen sein muss. Er hat dies jedoch auch wiederum eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden gerade von der Versicherungswirtschaft kaum berücksichtigt. So ist unter anderem eine Verweisung auf eine freie kostengünstigere Werkstatt nicht zulässig, wenn es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, in eine andere Werkstatt als die markengebundene Fachwerkstatt zu fahren. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Schaden innerhalb einer laufenden Garantiezeit auftritt. Hier verliert der Kunde ggfs. seine Garantieansprüche, wenn er das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lässt. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten aber auch dann, wenn diese nur deshalb günstiger ist, weil sie nicht marktübliche Preise der Abrechnung zugrunde legt, sondern vielmehr Sonderkonditionen mit der Versicherung ausgehandelt hat und nur aufgrund dieser Sonderkonditionen günstiger reparieren kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 22.06.2010 entschieden. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Versicherer grundsätzlich darlegen und beweisen muss, dass der die Abrechnung zugrunde liegende Preise nicht auf Sondervereinbarungen beruhen.

Da es der Geschädigte nur schwer überprüfen kann, ob der vom Versicherer durchgeführte Abzug berechtigt oder nicht berechtigt ist, kann Geschädigten nur empfohlen werden, hier frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Lassen Sie sich auch bei geklärter Schuldfrage vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten, welche einzelnen Schadenspositionen Sie geltend machen können. Denken Sie daran, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung daran interessiert sein wird, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Für eine Beratung zu der Frage, was und wie Sie aufgrund des Unfalles verlangen können, ist die gegnerische Versicherung deshalb grundsätzlich der falsche Ansprechpartner. Auch wird Sie die Versicherung womöglich dazu bewegen wollen, von einer anwaltlichen Inanspruchnahme Abstand zu nehmen.

Verkehrsrecht-Velten

Verkehrsrecht-Velten

Velten zählt zum Amtsgerichtsbezirg Oranienburg. Bei einem Verkehrsunfall in Velten wäre somit das Amtsgericht Oranienburg zuständig. Rechtsanwalt Kramer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und unser Sekretariat in Velten ist telefonisch unter 03304/204953 erreichbar.

Verkehrsrecht-Falkensee

Verkehrsrecht-Falkensee

Falkensee zählt zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Nauen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für die angrenzenden Gemeinden wie zB Brieselang, Schönwalde. Rechtsanwalt Kramer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und somit der richtige Ansprechpartner in allen Verkehrsangelegenheiten. Unser Sekretariat in Falkensee erreichen Sie unter der Rufnummer 03322/242687.

Impressum

Gestalter der Internetseite sind:

Rechtsanwalt Karsten Mauersberger
zugelassen beim Landgericht Neuruppin
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031

Rechtsanwalt Thomas Brehmel
zugelassen beim Landgericht Potsdam
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031

Rechtsanwalt Stephan Traupe
Zugelassen beim Landgericht Berlin,
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin,
Jungstraße 13, 10247 Berlin
e-mail: anwalt@debitel.net
Tel.: 030 /269 488 31
Steuernr.:31/437/62316

Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu

Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu

Bekanntlich ist zum 01.02.2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der zum Teil empfindlich höhere Geldbußen vorsieht. Taten die jedoch vor dem 01.02.2009 begangen wurden, werden noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet. Dies gilt auch dann, wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erst nach dem 01.02.2009 verschickt wird. Es gilt hier das Tattagsprinzip.

|