- Verkehrsrecht online - http://verkehrsrecht123.de -
Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist
Dieser Eintrag stammt von AK Am 3.3.2009 @ 09:05 In Bußgeldbescheid | Keine Kommentare
Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist
Da es immer wieder zu Mißverständnissen kommt zur Klarstellung: Die Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist) um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen beträgt 2 Wochen. Keinesfalls, wie ich immer mal wieder gefragt werde, 14 Werk- oder 14 Arbeitstage.
Die Frist wird ausschließlich in Wochen berechnet. Es gibt lediglich eine Besonderheit: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab Verkehrsrecht online: http://verkehrsrecht123.de
URL zum Artikel: http://verkehrsrecht123.de/Rechtsanwalt-Fachanwalt/ende-der-rechtsmittelfrist/
Klicken hier zum Drucken.