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Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist

Dieser Eintrag stammt von AK Am 3.3.2009 @ 09:05 In Bußgeldbescheid | Keine Kommentare

Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist

Da es immer wieder zu Mißverständnissen kommt zur Klarstellung: Die Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist) um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen beträgt 2 Wochen. Keinesfalls, wie ich immer mal wieder gefragt werde, 14 Werk- oder 14 Arbeitstage.

Die Frist wird ausschließlich in Wochen berechnet. Es gibt lediglich eine Besonderheit: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.


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