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Fuehrerscheintourismus: Pflichtverteidiger
Dieser Eintrag stammt von AK Am 3.4.2009 @ 16:44 In Verkehrsrecht allgemein | Keine Kommentare
Fuehrerscheintourismus: Pflichtverteidiger
Da die Frage, ob ein Mitgliedsstaat der EU einem von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestelleten Führerschein die Anerkennung zu Recht verweigert, rechtlich schwierig ist, muss in einem solchen Fall ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. So hat jedenfalls das Landgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 2.12.2008 entschieden.
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