Archiv der Kategorie Bußgeldbescheid
Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu
3.3.2009 von admin.
Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu
Bekanntlich ist zum 01.02.2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der zum Teil empfindlich höhere Geldbußen vorsieht. Taten die jedoch vor dem 01.02.2009 begangen wurden, werden noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet. Dies gilt auch dann, wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erst nach dem 01.02.2009 verschickt wird. Es gilt hier das Tattagsprinzip.
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Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist
3.3.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist
Da es immer wieder zu Mißverständnissen kommt zur Klarstellung: Die Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist) um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen beträgt 2 Wochen. Keinesfalls, wie ich immer mal wieder gefragt werde, 14 Werk- oder 14 Arbeitstage.
Die Frist wird ausschließlich in Wochen berechnet. Es gibt lediglich eine Besonderheit: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
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