Archiv der Kategorie Strafrecht
Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit
16.2.2012 von AK.
Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit
Bei Alkoholisierungen zwischen 0,3 ‰ und 1,1 ‰ befindet sich der Betroffene im Bereich der relativen Fahruntauglichkeit. Für eine Strafbarkeit ist es erforderlich, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Liegen diese vor, hat sich der Betroffene wegen einer Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht. Je geringer die Alkoholkonzentration ist, desto strenger sind die Anforderungen an die Ausfallerscheinungen zu stellen. Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 13.01.2009 festgestellt, dass es nicht ausreicht, wenn einige Fahrfehler festgestellt werden, diese allerdings auf einer längeren Fahrstrecke erfolgt sind. Konkret ging es in diesem Fall um Schlangenlinienfahren. Dies habe sich aber auf einer Fahrstrecke von weit mehr als 10 km ereignet. Insofern handelt es sich eher um ein sporadisches Überschreiten. Derartige Fahrfehler genügen noch nicht den strengen Anforderungen. Auch das festgestellte Nichtbetätigen des Fahrtrichtungsanzeigers für sich genommen ist kein ausreichendes Beweisanzeichen. Im Zweifel ist insofern für den Betroffenen davon auszugehen, dass dieser fahrtüchtig gewesen sei.
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Trunkenheitsfahrt-Führerschein
4.11.2010 von AK.
Grundsätzlich droht bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt immer eine Fahrerlaubnisentziehung. Zugleich wird bei Entziehung auch eine Sperrfrist ausgesprochen, mit der die Verwaltungsbehörde angewiesen wird, vor Ablauf einer bestimmten Frist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Die Mindestsperrfrist beträgt normalerweise 6 Monate.
Diese kann im Einzelfall jedoch auch abgekürzt werden. Hier ist der Betroffene gefragt. Er kann selbst Maßnahmen ergreifen, die verdeutlichen, dass er bestehende Eignungszweifel schon eher beseitigt hat. Dies kann vor allem im Absolvieren von bestimmten Seminaren oder Kursen bestehen, die sich intensiv mit der Problematik Alkohol und Straßenverkehr beschäftigen.
Hier sollte jedoch unbedingt qualifizierter Rat eingeholt werden, da die Angebote die am Markt existieren für den Betroffenen nahezu undurchschaubar sind.
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Radfahren und Alkohol
15.5.2010 von AK.
Radfahren und Alkohol
Es besteht vielfach Unkenntnis darüber, ob man seine Fahrerlaubnis auch aufs Spiel setzt, wenn man alkoholisiert Fahrrad fährt. Hierbei ist die strafrechtliche Ahndung von der gegebenenfalls sich anschließenden verwaltungsrechtlichen Eignungsprüfung der Fahrerlaubnisbehörde zu unterscheiden. In einem strafrechtlichen Verfahren wegen der Ahndung eines Trunkenheitsdeliktes ist eine Fahrerlaubnisentziehung nicht möglich. Das Gesetz sieht hier nämlich vor, dass die Tat mittels eines Kraftfahrzeuges begangen werden muss. Hierzu zählen Fahrräder nicht.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist aber dennoch berechtigt, die grundsätzliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu prüfen. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Ungeeignetheit, wird sie weitere Maßnahmen ergreifen. Dies wird zunächst in der Anordnung der Beibringung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass ab einer Promillegrenze von 1,6 auch bei Radfahrern grundsätzlich Eignungszweifel bestehen und deshalb die Anordnung einer solchen MPU gerechtfertigt ist.
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Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe
18.1.2010 von AK.
Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe
Vielfach unbekannt ist, dass Rechtschutzversicherungen auch strafrechtliche Vorwürfe abdecken, solange im Verkehrsbereich kein Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird, also auch reine Vorsatztaten wie z.B. Unfallflucht, soweit deswegen keine Verurteilung erfolgt. Außerhalb des Verkehrsrechts muss hingegen ein Delikt vorliegen, was sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann.
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Beweisvertungsverbot bei Blutentnahmen
8.1.2010 von AK.
Beweisvertungsverbot bei Blutentnahmen
Nach wie vor ist in der Rechtssprechung umstritten, ob eine fehlende richterliche Anordnung für eine Blutentnahme zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Nunmehr hat das OLG Schleswig mit Beschluß vom 26.10.2009 entschieden, dass für den Fall, dass die ermittelnden Polizeibeamten keinen Versuch unternehmen einen Richter zu kontaktieren, sondern aufgrund der Tatsache, dass dies schon immer so gehandhabt wurde, eigenmächtig eine Blutentnahme anordnen, von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist.
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Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses zur Blutentnahme
19.11.2009 von AK.
Notwendigkeit eines richterlichen Beschlusses zur Blutentnahme
Zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt ist grundsätzlich eine Blutanalyse erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich wiederholt festgestellt, dass eine solche Blutentnahme dem sogenannten Richtervorbehalt unterliegt. Dies bedeutet, dass ein Richter die Blutentnahme anordnen muss. Problematisch ist die Frage, wenn eine Blutentnahme vorgenommen wurde, ohne dass ein Richter diese angeordnet hat, was in der Praxis eher die Regel ist. Es wird hier teilweise die Auffassung vertreten, dass in einem solchen Fall dass Ergebnis der Blutprobe nicht zu verwerten ist, was letztendlich zur Folge hätte, dass eine Ahndung nicht erfolgen kann. Die Mehrheit der Gerichte spricht sich jedoch gegen diese Annahme aus.
Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt. So hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 2.12.2008 anerkannt, dass ein Verwertungsverbot grundsätzlich in Betracht kommen kann wenn der Richtervorbehalt bewusst umgangen wird, oder aber die anderenfalls notwendige Gefahr in Verzug willkürlich angenommen worden ist. Letztendlich muss jeder Fall individuell geprüft werden.
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Beweisvideos verfassungswidrig?
10.9.2009 von AK.
Beweisvideos verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit seinem Beschluss vom 11.08.2009 mit der Frage beschäftigen, ob die Verwertung von Videoaufzeichnungen zur Ahndung eines Verkehrsverstoßes gegen das Recht auf informelle Selbstbestimmung verstößt. Im konkreten Fall wurde in Mecklenburg Vorpommern auf der Bundesautobahn 19 mit dem Verkehrskontrollsystem VKS eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Ein Betroffener wandte sich gegen die Verwertbarkeit, da die Videoaufzeichnung des Verkehrsverstoßes mangels konkreten Tatverdachts ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgt sei. Nachdem er weder vor dem Amtsgericht noch dem Oberlandesgericht Erfolg hatte, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat ausgeführt, dass durch derartige Videoaufzeichnungen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingeschränkt sein kann. Insofern bedarf es in jedem Fall einer gesetzlichen Grundlage. Eine solche existiert in Mecklenburg Vorpommern nicht. Die Polizei stützte ihre Handlung auf einen Erlass zur Überwachung des Sicherheitsabstandes nach § 4 StVO des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg Vorpommern. Diesen Erlass erachtete das Bundesverfassungsgericht als nicht ausreichend. Vielmehr bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und nicht lediglich einer Verwaltungsvorschrift. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die Sache an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Dieses muss nun neu entscheiden, ob aus einem Beweiserhebungsverbot auch ein Beweisverwertungsverbot folgt.
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Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren
4.3.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren
Ich erlebe leider immert wieder, dass sich Betroffene nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei der Polizei melden und dort zumindest angeben, zu der fraglichen Tatzeit Fahrzeugführer gewesen zu sein. So etwas sollte auf jeden Fall vermieden werden. Häufig, besonders bei sogenannten Halteranzeigen, kann der tatsächliche Fahrzeugführer nämlich gar nicht ermittelt werden. Ohne die eigene Angabe des Betroffenen hätte dann ein Verfahren zwingend eingestellt werden müssen.
Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
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