Archiv der Kategorie Verkehrsrecht allgemein
Beweisvertungsverbot bei Blutentnahmen
8.1.2010 von AK.
Beweisvertungsverbot bei Blutentnahmen
Nach wie vor ist in der Rechtssprechung umstritten, ob eine fehlende richterliche Anordnung für eine Blutentnahme zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Nunmehr hat das OLG Schleswig mit Beschluß vom 26.10.2009 entschieden, dass für den Fall, dass die ermittelnden Polizeibeamten keinen Versuch unternehmen einen Richter zu kontaktieren, sondern aufgrund der Tatsache, dass dies schon immer so gehandhabt wurde, eigenmächtig eine Blutentnahme anordnen, von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist.
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Geschwindigkeitsmessung - Poliscan 1 km/h zusätzliche Toleranz
26.11.2009 von AK.
Geschwindigkeitsmessung - Poliscan 1 km/h zusätzliche Toleranz
Bei dem Meßgerät Poliscan der Firma Vitronic handelt es sich um ein relativ neues Lasermessgerät. Dies wird von den Bußgeldbehörden als neue Wunderwaffe gefeiert. Vermehrt gibt es aber auch kritische Stimmen. So hat das Amtsgericht Freiburg, nachdem der in Deutschland auf diesem Gebiet anerkannte Sachverständige Löhle ein mündliches Gutachten erstattet hat, in welchem er zu dem Ergebnis kam, dass zu der üblichen Gerätetoleranz von 3 km/h zumindest 1 weiterer km/h abgezogen werden muss um mögliche Fehlerquuellen auszugleichen, den Betroffenen lediglich wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 25 km/h und nicht wie im Bußgeldbescheid vorgeworfen, um 26 km/h verurteilt. (Urteil vom 30.09.2008 Az.: 37 Owi 530 Js 19804/09 - AK 1338/09)
Dies ersparte dem Betroffenen 2 Punkte im Verkehrszentralregister.
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Verkehrsrecht-Aussteigen auf die Fahrbahn
28.10.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Aussteigen auf die Fahrbahn
Wer aus einem Fahrzeug nach links auf die Fahrbahn aussteigt, hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Tür darf nicht länger als unbedingt notwendig offen gelassen werden. Dies hat das Kammergericht Berlin am 3. November 2008 AZ: 12 U 185/08 entschieden.
In diesem Fall hatte ein Fahrer etwas im Inneren verloren und begann nach dem Aussteigen bei geöffneter Tür danach zu suchen. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug streifte die Tür. Der Eigentümer des haltenden Fahrzeuges wollte von diesem nun Schadensersatz. Das Kammergericht hat den Anspruch abgewiesen.
Das Kammergericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass keine Schuld des vorbeifahrenden Fahrzeugführers vorliegt, wenn mindestens 50 cm Seitenabstand gehalten wurden. Um etwas im Fahrzeuginneren zu suchen, kann auch die Beifahrerseite benutzt werden. Dies gelte aufgrund einer bestehenden Gefahrenminderungspflicht des Aussteigenden.
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Neues Verkehrszeichen: Inlineskater
18.9.2009 von AK.
Neues Verkehrszeichen: Inlineskater
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2002 sind Inlinerskater grundsätzlich als Fußgänger anzusehen bzw. denselben Regeln unterworfen, die auch für Fußgänger gelten. So müssen Fußgänger grundsätzlich den Bürgersteig benutzen.
Fahrbahnen dürfen nur benutzt werden, wenn keine Bürgersteige vorhanden sind. Der Gesetzgeber hat nun jedoch ein neues Verkehrszeichen eingefügt.
Dieses zeigt einen Inlineskater neben dem Schriftzug “frei”. Wo dieses aufgestellt ist, ist das Befahren der Fahrbahn oder anderer Fahrbahnteile ausdrücklich erlaubt. Dies darf aber gleichwohl nur mit größtmöglicher Sorgfalt und Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer erfolgen.
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Verkehrsrecht-Autofahren mit Flip-Flops
5.8.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Autofahren mit Flip-FlopsJedes Jahr im Sommer wird häufig die Frage gestellt, ob man mit Flip-Flops auch Auto fahren darf. Zumindest im privaten Bereich dürfte dem nichts entgegenstehen. Das bloße Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk ist nicht bußgeldsanktioniert. Gleiches gilt für Barfußfahren.
Auch versicherungsrechtlich können sich kaum Probleme ergeben. Die Versicherung muss unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers zahlen. Allein in der Vollkaskoversicherung kann eine Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung bestehen. Allein das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk erfüllt diesen Tatbestand aber noch nicht. Dies kann sich aber ändern, wenn allein aufgrund des unpassenden Schuhwerkes eine Unfallursächlichkeit gegeben ist, z.B. weil man vom Bremspedal abrutscht oder sich der Flip-Flop in das Pedal verkeilt. In solchen Fällen ist besondere Vorsicht bei Abgabe einer Schadensmeldung an den Versicherer geboten.
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Fuehrerscheintourismus: Pflichtverteidiger
3.4.2009 von AK.
Fuehrerscheintourismus: Pflichtverteidiger
Da die Frage, ob ein Mitgliedsstaat der EU einem von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestelleten Führerschein die Anerkennung zu Recht verweigert, rechtlich schwierig ist, muss in einem solchen Fall ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. So hat jedenfalls das Landgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 2.12.2008 entschieden.
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Fachanwalt Verkehrsrecht-Wer darf sich so nennen?
4.3.2009 von AK.
Fachanwalt Verkehrsrecht-Wer darf sich so nennen?
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Zunächst muss der Anwalt mindestens seit drei Jahren zugelassen und als Anwalt tätig sein.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, welcher mindestens 120 Zeitstunden umfasst, voraus. Die erworbenen Kenntnisse werden in Leistungskontrollen geprüft.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, bearbeitet hat.
Letztendlich ist zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen ein Fachgespräch mit dem zuständigen Ausschuss zu führen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die besonderen theoretischen Kenntnisse oder die besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen dies entbehrlich machen.
Nach Erfüllung der Voraussetzungen wird auf Antrag von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung verliehen.
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