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	<title>Verkehrsrecht online</title>
	<link>http://verkehrsrecht123.de</link>
	<description>Alles zum Thema Verkehrsrecht</description>
	<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 02:28:36 +0000</pubDate>
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		<title>Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit</title>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 19:24:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[ 	
Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit
Bei Alkoholisierungen zwischen 0,3 ‰  und 1,1 ‰ befindet sich der Betroffene im Bereich der relativen Fahruntauglichkeit. Für eine Strafbarkeit ist es erforderlich, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Liegen diese vor, hat sich der Betroffene wegen einer Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht. Je geringer die Alkoholkonzentration ist, desto strenger sind die Anforderungen an die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><title></title> 	<!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 	--></p>
<p>Trunkenheitsfahrt-Feststellung alkoholbedingter Fahrunsicherheit</p>
<p align="justify">Bei Alkoholisierungen zwischen 0,3 ‰  und 1,1 ‰ befindet sich der Betroffene im Bereich der relativen Fahruntauglichkeit. Für eine Strafbarkeit ist es erforderlich, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Liegen diese vor, hat sich der Betroffene wegen einer Trunkenheitsfahrt schuldig gemacht. Je geringer die Alkoholkonzentration ist, desto strenger sind die Anforderungen an die Ausfallerscheinungen zu stellen. Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 13.01.2009 festgestellt, dass es nicht ausreicht, wenn einige Fahrfehler festgestellt werden, diese allerdings auf einer längeren Fahrstrecke erfolgt sind. Konkret ging es in diesem Fall um Schlangenlinienfahren. Dies habe sich aber auf einer Fahrstrecke von weit mehr als 10 km ereignet. Insofern handelt es sich eher um ein sporadisches Überschreiten. Derartige Fahrfehler genügen noch nicht den strengen Anforderungen. Auch das festgestellte Nichtbetätigen des Fahrtrichtungsanzeigers für sich genommen ist kein ausreichendes Beweisanzeichen. Im Zweifel ist insofern für den Betroffenen davon auszugehen, dass dieser fahrtüchtig gewesen sei.</p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
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		<title>Verkehrsunfall-Wer auffährt ist nicht immer schuld!</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 14:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Verkehrsunfall-Auffahrunfall
Der Volksmund sagt bekanntlich, wer auffährt ist schuld. Dies mag in einem Großteil der Fälle sicherlich auch stimmen, gilt jedoch nicht generell. Gegen den Auffahrenden spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch entkräftet bzw. widerlegt werden. Wird zum Beispiel nachgewiesen, dass das Fahrzeug auf das aufgefahren wurde kurz vorher erst in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrsunfall-Auffahrunfall</p>
<p>Der Volksmund sagt bekanntlich, wer auffährt ist schuld. Dies mag in einem Großteil der Fälle sicherlich auch stimmen, gilt jedoch nicht generell. Gegen den Auffahrenden spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins. Dieser Anscheinsbeweis kann jedoch entkräftet bzw. widerlegt werden. Wird zum Beispiel nachgewiesen, dass das Fahrzeug auf das aufgefahren wurde kurz vorher erst in die Fahrspur des Auffahrenden gewechselt ist, findet dieser Grundastz keine Anwendung. Vielmehr spricht dann der erste Anschein gegen den Spurwechsler.</p>
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		<title>Verkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Sep 2011 06:32:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Verkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen sind bei Fahranfängern in der Probezeit gefürchtet. Hier droht, zumindest bei schwerwiegenderen Verstößen, eine Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars. Deswegen muss es innerhalb der Probezeit möglichst darum gehen, überhaupt nicht auffällig zu werden. Wenn es dann doch mal passiert ist, muss es vor allem darum gehen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit</p>
<p>Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen sind bei Fahranfängern in der Probezeit gefürchtet. Hier droht, zumindest bei schwerwiegenderen Verstößen, eine Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars. Deswegen muss es innerhalb der Probezeit möglichst darum gehen, überhaupt nicht auffällig zu werden. Wenn es dann doch mal passiert ist, muss es vor allem darum gehen, möglichst eine Eintragung im Verkehrszentralregister zu verhindern. Wenn in Flensburg nichts eingetreagen wird, muss in der Regel auch kein Aufbauseminar absolviert werden. In Flensburg werden grundsätzlich Verkehrverstöße eingetragen, die mit einer Regelgeldbuße von mindestens 40 EUR geahndet werden.</p>
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		<title>Verkehrsrecht:Aufsichtspflicht bei sieben- bis achtjährigen Kindern</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Apr 2011 17:34:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[ 	
Verkehrsrecht:Aufsichtspflicht bei sieben- bis achtjährigen Kindern
Immer wieder kommt es zu Streit, wenn Kinder Schäden anrichten und sie selbst aufgrund des Alters hierfür noch nicht in Anspruch genommen werden können. Regelmäßig wird dann versucht, eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern zu unterstellen, um einen Schadenersatzanspruch direkt gegen die Eltern geltend machen zu können. Es dürfen jedoch keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><title></title> 	<!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } 	--></p>
<p align="justify">Verkehrsrecht:Aufsichtspflicht bei sieben- bis achtjährigen Kindern</p>
<p align="justify">Immer wieder kommt es zu Streit, wenn Kinder Schäden anrichten und sie selbst aufgrund des Alters hierfür noch nicht in Anspruch genommen werden können. Regelmäßig wird dann versucht, eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern zu unterstellen, um einen Schadenersatzanspruch direkt gegen die Eltern geltend machen zu können. Es dürfen jedoch keine übertriebenen Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern gestellt werden. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2009 entschieden, dass bei Kindern im Alter zwischen sieben und acht Jahren weder eine Überwachung auf Schritt und Tritt noch eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Abständen (30 Minuten) erforderlich ist. Es wird darauf abgestellt, ob das Kind eine allgemeine Belehrung erhalten hat, keine fremden Sachen zu beschädigen. Dies ist einem normalen siebenjährigen Kind in der Regel bewusst. Insofern besteht eine Eigenverantwortung auch schon bei siebenjährigen. Eine Verlagerung des Ersatzanspruches auf die Eltern scheidet insofern aus. Ein unbeaufsichtigtes Spielenlassen über einen Zeitraum von bis zu zwei Stunden ist insofern nicht zu beanstanden.</p>
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		<title>Unberechtigte Kürzungen nach Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Mar 2011 09:34:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<category><![CDATA[Verkehrsrecht allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit wird von deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern ein Urteil des Bundesgerichtshofs herangezogen, um berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Dies ist oftmals nicht gerechtfertigt, kann von dem jeweils Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe jedoch so gut wie nicht überprüft werden. Konkret geht es um Fälle einer fiktiven Abrechnung auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Hier hat der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Derzeit wird von deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern ein Urteil des Bundesgerichtshofs herangezogen, um berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Dies ist oftmals nicht gerechtfertigt, kann von dem jeweils Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe jedoch so gut wie nicht überprüft werden. Konkret geht es um Fälle einer fiktiven Abrechnung auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Hier hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr entschieden, dass eine Verweisung auf eine günstigere freie Werkstatt nicht von Vornherein ausgeschlossen sein muss. Er hat dies jedoch auch wiederum eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden gerade von der Versicherungswirtschaft kaum berücksichtigt. So ist unter anderem eine Verweisung auf eine freie kostengünstigere Werkstatt nicht zulässig, wenn es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, in eine andere Werkstatt als die markengebundene Fachwerkstatt zu fahren. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Schaden innerhalb einer laufenden Garantiezeit auftritt. Hier verliert der Kunde ggfs. seine Garantieansprüche, wenn er das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lässt. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten aber auch dann, wenn diese nur deshalb günstiger ist, weil sie nicht marktübliche Preise der Abrechnung zugrunde legt, sondern vielmehr Sonderkonditionen mit der Versicherung ausgehandelt hat und nur aufgrund dieser Sonderkonditionen günstiger reparieren kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 22.06.2010 entschieden. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Versicherer grundsätzlich darlegen und beweisen muss, dass der die Abrechnung zugrunde liegende Preise nicht auf Sondervereinbarungen beruhen.</p>
<p>Da es der Geschädigte nur schwer überprüfen kann, ob der vom Versicherer durchgeführte Abzug berechtigt oder nicht berechtigt ist, kann Geschädigten nur empfohlen werden, hier frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>
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		<title>Auszahlungszeitpunkt Reparaturkosten</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Jan 2011 06:28:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Auszahlungszeitpunkt ReparaturkostenIm Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Regelung darf ein Geschädigter sein Fahrzeug auch instand setzen lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Voraussetzung ist dafür aber, dass das reparierte Fahrzeug noch eine gewisse Zeit, in der Regel 6 Monate, weitergenutzt wird.Versicherungen sind deshalb auf die Idee gekommen, diese 6 Monatsfrist als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auszahlungszeitpunkt ReparaturkostenIm Rahmen der sogenannten 130-Prozent-Regelung darf ein Geschädigter sein Fahrzeug auch instand setzen lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen. Voraussetzung ist dafür aber, dass das reparierte Fahrzeug noch eine gewisse Zeit, in der Regel 6 Monate, weitergenutzt wird.Versicherungen sind deshalb auf die Idee gekommen, diese 6 Monatsfrist als Fälligkeitstermin zu betrachten und generell 6 Monate mit der Auszahlung zu warten. Dem hat nun das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 9.12.2008 widersprochen. Der Versicherer sei nicht berechtigt, die Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt hinaus zu zögern. Ein derartige Vorfinanzierungspflicht sieht das Gesetz gerade nicht vor. Wenn die 6-moanatige Mindestfrist nicht eingehalten würde, steht es vielmehr der Versicherung frei, den Differenzbetrag zur Totalschadensabrechnung zurückzufordern.Der Geschädigte hat somit auch vor Ablauf der Sechsmonatefrist der Weiterbenutzung einen Anspruch auf die den Wiederbeschaffungswert übersteigenden Reparaturkosten.</p>
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		<title>Verkehrsrecht:Abschleppen vom Privatgrundstück</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Nov 2010 05:01:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Verkehrsrecht:Abschleppen vom PrivatgrundstückDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abgestellt, der mit Schildern gekennzeichnet war, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden würden. Das Fahrzeug wurde ihm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verkehrsrecht:Abschleppen vom PrivatgrundstückDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abgestellt, der mit Schildern gekennzeichnet war, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden würden. Das Fahrzeug wurde ihm nur gegen Zahlung der Abschleppgebühren herausgegeben. Diese wollte er von dem Beklagten zurückverlangen.Der Bundesgerichtshof hat aber indes entschieden, dass das unbefugte Abstellen eine sogenannte Besitzstörung sei, bei der der jeweilige Besitzer berechtigt ist, im Rahmen eines Selbsthilferechts diesen Zustand zu beseitigen. Dies sei vorliegend nur das Abschleppen möglich gewesen. Insofern sei der Kläger dem Beklagten schadensersatzpflichtig und kann die Abschleppkosten nicht zurückverlangen.</p>
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		<title>Trunkenheitsfahrt-Führerschein</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 09:54:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich droht bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt immer eine Fahrerlaubnisentziehung. Zugleich wird bei Entziehung auch eine Sperrfrist ausgesprochen, mit der die Verwaltungsbehörde angewiesen wird, vor Ablauf einer bestimmten Frist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Die Mindestsperrfrist beträgt normalerweise 6 Monate.
Diese kann im Einzelfall jedoch auch abgekürzt werden. Hier ist der Betroffene gefragt. Er kann selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich droht bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt immer eine Fahrerlaubnisentziehung. Zugleich wird bei Entziehung auch eine Sperrfrist ausgesprochen, mit der die Verwaltungsbehörde angewiesen wird, vor Ablauf einer bestimmten Frist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Die Mindestsperrfrist beträgt normalerweise 6 Monate.</p>
<p>Diese kann im Einzelfall jedoch auch abgekürzt werden. Hier ist der Betroffene gefragt. Er kann selbst Maßnahmen ergreifen, die verdeutlichen, dass er bestehende Eignungszweifel schon eher beseitigt hat. Dies kann vor allem im Absolvieren von bestimmten Seminaren oder Kursen bestehen, die sich intensiv mit der Problematik Alkohol und Straßenverkehr beschäftigen.</p>
<p>Hier sollte jedoch unbedingt qualifizierter Rat eingeholt werden, da die Angebote die am Markt existieren für den Betroffenen nahezu undurchschaubar sind.</p>
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		<title>Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Oct 2010 10:02:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>

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		<description><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung mit PoliscanDas Poliscan Geschwindigkeitsmeßgerät der Firma Vitronic wird als neue Wunderwaffe gefeiert. Es handelt sich bei diesem Messgerät im Prinzip um ein Lasermessgerät, welches auf einer neuen Technologie in Form eines so genannten LIDAR-Messkopfes (Light Detection and Ranging) beruht. Mit diesem Gerät soll es zum Beispiel zuverlässig möglich sein, auch bei dichtem Verkehr und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschwindigkeitsmessung mit PoliscanDas Poliscan Geschwindigkeitsmeßgerät der Firma Vitronic wird als neue Wunderwaffe gefeiert. Es handelt sich bei diesem Messgerät im Prinzip um ein Lasermessgerät, welches auf einer neuen Technologie in Form eines so genannten LIDAR-Messkopfes (<strong>L</strong>ight <strong>D</strong>etection <strong>a</strong>nd <strong>R</strong>anging) beruht. Mit diesem Gerät soll es zum Beispiel zuverlässig möglich sein, auch bei dichtem Verkehr und mehrere Fahrspuren gleichzeitig zu messen.Mittlerweile mehren sich aber auch kritische Stimmen. Problematisch ist vor allem, dass nicht exakt nachvollzogen und überprüft werden kann, wie z.B. der Auswerterahmen zustande kommt. Es kann sein, dass die Messung vollkommen korrekt ist, dies lässt sich aber nicht zweifelsfrei überprüfen.Aus diesem Grund hat beispielsweise das Amtsgericht Mannheim am 21.01.2009 erstmals ein Verfahren mit diesem Geschwindigkeitsmeßgerät eingestellt (Aktenzeichen: 29 Owi 508 Js 23058/2008).Die weitere Entwicklung, insbesondere die Reaktion anderer Amtsgerichte bleibt abzuwarten.</p>
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		<title>Bußgeldbescheid - unbestimmt und unwirksam</title>
		<link>http://verkehrsrecht123.de/Rechtsanwalt-Fachanwalt/busgeldbescheid-unbestimmt-und-unwirksam/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 06:05:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>AK</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>

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		<description><![CDATA[Bußgeldbescheid - unbestimmt und unwirksamDer Bußgeldbescheid muß seiner sogenannten Konkretisierungsfunktion nachkommen. Das bedeutet, es müssen sämtliche Angaben so bestimmt enthalten sein, dass der Betroffene zweifelsfrei erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird und wodurch sich dies von anderen möglichen Taten unterscheidet. Ist der Bußgeldbescheid unbstimmt, ist eine weitere Verfolgung nicht möglich.
So hat das Amtsgericht Kiel mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bußgeldbescheid - unbestimmt und unwirksamDer Bußgeldbescheid muß seiner sogenannten Konkretisierungsfunktion nachkommen. Das bedeutet, es müssen sämtliche Angaben so bestimmt enthalten sein, dass der Betroffene zweifelsfrei erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird und wodurch sich dies von anderen möglichen Taten unterscheidet. Ist der Bußgeldbescheid unbstimmt, ist eine weitere Verfolgung nicht möglich.</p>
<p>So hat das Amtsgericht Kiel mit Urteil vom 6.2.2006 einen Betroffenen freigesprochen, weil im Bußgeldbescheid nicht konkret benannt war, welche der 4 am Tatort vorhandenen Ampeln der Betroffenene bei rot überfahren haben soll. Der Bußgeldbescheid war deshalb unwirksam.</p>
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